Kontakt und Sprechzeiten

Zahnarztpraxis

Goetz Ladewig (MSc)
Master of Science
Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin

Louise Ladewig
Zahnärztin

Kontakt

Berliner Straße 9
10715 Berlin-Wilmersdorf

Tel.: 030 - 854 14 51
Fax: 030 - 853 89 44

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Sprechzeiten

Mo 8.00 - 12.00 Uhr   | 14.30 - 18.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr   | 14.30 - 18.00 Uhr
Mi 8.00 - 14.00 Uhr   |             ----
Do 8.00 - 12.00 Uhr   | 14.30 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 13.30 Uhr   |             ----

Zähne bleichen durch Bleaching in Berlin

Bleaching

Strahlend weiße Zähne stärken das Selbstbewusstsein und gelten als Ausweis von Erfolg. Viele Genussmittel, Koffein oder Nikotin lassen jedoch Ihre Zähne dunkeln und sind oft auch durch intensives Putzen oder eine professionelle Zahnreinigung nicht mehr vollständig zu entfernen. Auch mit zunehmendem Alter verlieren Zähne nach und nach an Glanz und Leuchtkraft.

Professionelles Bleaching in Berlin durch Ihren Zahnarzt

Im Internet-Zeitalter werden kosmetische Zahnaufhellungen von vielen Seiten angeboten. Nicht immer werden die Versprechen gehalten und nicht immer sind die Methoden und Substanzen harmlos. Da es um Ihr natürliches Lächeln geht, sollten Sie sich beim Bleaching auf die professionelle Erfahrung ihres Zahnarztes verlassen.

Zähne bleichen in Berlin: schneller, bequemer und effizienter

Wir setzen bei der professionellen Zahnaufhellung auf die Methode Zoom! 2®, weil sie schneller, bequemer und effektiver ist, als andere Verfahren mit Schienen oder mehrfache Bleachings zu Hause in Berlin. Damit erreichen wir eine Zahnaufhellung um vier Farbstufen.

Voraussetzung: saubere gesunde Zähne

Zunächst werden die Zähne professionell gereinigt und poliert, damit sie das Bleichmittel optimal aufnehmen können. Fissuren und freiliegende Zahnhälse werden abgedichtet, Lippen und Mundraum werden zum Schutz vor der UV-Strahlung abgedeckt. Ein Aktivator reduziert mögliche Empfindlichkeiten während des Bleichens.

Wasserstoffperoxid hellt das Dentin auf

Das Bleaching-Gel mit 25% Wasserstoffperoxid wird auf die Zähne aufgetragen und mit UV-Licht bestrahlt. Es reagiert mit Sauerstoff und dringt über den Zahnschmelz in das Dentin, wo es verfärbte Substanzen aufhellt. Mögliche Kronen oder Zahnfüllungen werden nicht mit gebleicht. Das Bleichgel wird mehrfach für jeweils 15 Minuten aufgetragen, nach der Reaktion mit der UV-Lampe wieder entfernt und erneut aufgetragen. Je nach gewünschtem Bleichungsgrad können auch nur einzelne Zähne behandelt werden. Abschließend werden das Gel und alle Isolierungen entfernt, der Mundraum gründlich ausgespült und für fünf Minuten eine spezielle Fluoridierung zum Schutz der Zähne durchgeführt.

Zähne bleichen in Berlin ist private Zusatzleistung

Für etwa zwei Tage sollten Sie färbende Nahrungsmittel vermeiden, danach können Sie Ihre nun strahlenden Zähne wieder voll belasten. Für Kinder, Schwangere und Patienten mit Lungenerkrankungen ist die Methode Zoom! 2® ungeeignet. Da es sich um eine kosmetische Behandlung handelt, werden die Kosten des Bleachings nicht von den Krankenkassen übernommen.

Zusammenfassung zum Bleaching

  • Professionelle Zahnreinigung und Abdichtung freiliegender Fissuren
  • Schutzabdeckung von Lippen und Mundraum
  • Schutzabdeckung von Lippen und Mundraum
  • Bleaching-Gel auftragen und mit UV-Licht bestrahlen
  • Gel entfernen und mit neuem Gel mehrmals wiederholen
  • Mundraum gründlich ausspülen
  • Fluoridierung zum Schutz der Zähne

Moderne Bleaching-Geräte:

Fragen und Antworten zum Bleaching

Ja, aber in der verwendeten Konzentration wirkt es mit Sauerstoff und UV-Licht nur bleichend auf das Dentin des bestrichenen Zahnes. Weichgewebe wird abgedeckt, um Ätzungen zu vermeiden.

Nein. Zwar gilt, je öfter, desto heller, doch auch das Dentin lässt sich nicht endlos aufhellen. Wenn Sie einen noch helleren Farbton wünschen, sollten Sie sich von und über Veneers beraten lassen.

Wenn Sie beurteilen können, was Sie da im Internet kaufen, können Sie es verwenden. Meist ist dies nicht der Fall. Deshalb empfehlen wir erprobte und kontrollierte Substanzen unter ärztlicher Kontrolle. Denn Bleichungssubstanzen sind nicht harmlos.

Nein. Kosmetische Zahnbehandlungen werden nur in Ausnahmefällen – etwa bei einer Entstellung durch einen Unfall – von den Krankenkassen übernommen.